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Von "A" wie Allesschneider bis "Z" wie Zahnbürste!
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Das neue EU Energielabel
Warum überhaupt ein Energielabel?
Hausgeräte sind im Durchschnitt für rund die Hälfte des Stromverbrauchs in einem Haushalt verantwortlich. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern durch die steigenden Energiekosten auch die Haushaltskasse. Durch den Einsatz neuer, energiesparender Hausgeräte lässt sich bares Geld sparen – ein langes Hausgeräte-Leben lang. Deswegen sollte man beim Hausgerätekauf unbedingt auf niedrige Strom- und Wasserverbrauchswerte achten. Genau über diese informiert seit 1995 das europäische Energielabel mit standardisierten Informationen über die Energie- und Wasserverbrauchswerte von Hausgeräten. Der technische Fortschritt hat mittlerweile dazu geführt, dass die meisten Geräte in den besten Energieklassen A (bzw. A+ und A++ bei Kühl- und Gefriergeräten) angesiedelt sind, obwohl diese zum Teil erheblich sparsamer sind als es die beste Labelklasse fordert. Die supereffizienten Siemens Geschirrspülmaschinen sind 30% sparsamer als der Grenzwert zur besten Energieeffizienzklasse A und unsere effizientesten Waschmaschinen unterschreiten den Grenzwert zur Energieeffizienzklasse A sogar um bis zu 50%. Das Energielabel hat somit als Kaufentscheidungshilfe an Wert verloren, was dessen Überarbeitung notwendig machte.
In Kürze: Was wird sich ändern?
Das neue Energielabel hat die Darstellung der Effizienzklassen in sieben farbigen Balken beibehalten, von rot für niedrige Effizienz bis dunkelgrün für hohe Effizienz. Neu ist die Erweiterung der Energieeffizienzklassen um bis zu drei weitere Klassen „A+“, „A++“ und „A+++“. Der landesspezifische Text wurde durch sprachneutrale Piktogramme ersetzt. Eine weitere Neuerung ist, dass auch die Geräuschemissionen auf dem Label verpflichtend ausgewiesen sind. Der Strom- und Wasserverbrauch wird auf dem neuen Energielabel für alle Produktkategorien als Jahresverbrauchswerte ausgewiesen.
Wann kommt das neue Energielabel?
Das neue EU-Energielabel wird zunächst für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen sowie Geschirrspüler eingeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand steht der genaue Termin zur Veröffentlichung der Richtlinien noch nicht fest. Es wird erwartet, dass die gerätespezifischen Maßnahmen Anfang 2011 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können die Geräte mit dem neuen Label auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden, sofern dies vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. 12 Monate später ist das neue Energielabel in der Europäischen Union für alle Geräte dieser Produktkategorien verpflichtend.
Das EU-Verbot für alte Glühlampen:
- Verkaufsstop ab 01. September 2009 = Glühlampen ab 80 Watt
- Verkaufsstop ab 01. September 2010 = Glühlampen ab 65 Watt
- Verkaufsstop ab 01. September 2011 = Glühlampen ab 45 Watt
- Verkaufsstop ab 01. September 2012 = Glühlampen ab 7 Watt
Glühlampen, die zu Hause bereits im Einsatz sind, dürfen weiterhin verwendet werden.
Als Ersatz für die alte Glühlampe stehen energiesparende Halogen- oder Kompaktleuchtstofflampen zur Auswahl.